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Kummer mit der steifen Zehe: Hallux rigidus Die Beweglichkeit der Zehen ist Grundvoraussetzung für ein korrektes Abrollen des Fußes. Beim so genannten Hallux rigidus ist das Grundgelenk der großen Zehe versteift und schmerzt bei jeder Bewegung - mit der Folge, dass die natürliche Abrollbewegung des Fußes behindert wird. Die Ursache dafür ist eine Arthrose im Großzehengrundgelenk. Der Gelenkknorpel nimmt dabei immer weiter ab, bis schließlich kein Gelenkspalt mehr vorhanden ist und somit Knochen auf Knochen reibt. Knochenwucherungen um das Gelenk herum (so genannte Exostosen) schränken die Beweglichkeit zusätzlich ein. Bei vielen Betroffenen kann man bereits im Jugendalter auf Röntgenbildern entsprechende Veränderungen erkennen, lange bevor die charakteristischen Beschwerden auftreten. Zunächst versucht man in diesem Fall durch Schuheinlagen bzw. -zurichtungen den Druck und damit die Belastung von dem betroffenen Gelenk zu nehmen. Dadurch kann man die Arthrose und die Funktionseinschränkung zwar nicht beseitigen, man hilft jedoch die Schmerzen in dem entzündeten Gelenk zu lindern. Helfen solche Maßnahmen nicht mehr, kann eine Operation nötig werden. Dabei unterscheidet man zwischen gelenkerhaltenden, gelenkversteifenden und gelenkersetzenden Methoden. Die gelenkerhaltende Operation hat den Vorteil, dass sie ein Abrollen über die große Zehe wieder möglich macht. Zu diesem Zweck wird das durch die Arthrose zu enge Großzehengrundgelenk erweitert und damit die Beweglichkeit weitgehend wieder hergestellt. Wie der Druck von dem betroffenen Gelenk genommen wird, hängt dabei vom Schweregrad des Hallux rigidus ab. In leichteren Fällen genügt es, die knöchernen Anbauten zu entfernen; im fortgeschrittenen Stadium muss zusätzlich der erste Mittelfußknochen verkürzt werden. Mit dieser Verkürzung um einige Millimeter erhält das zu eng gewordene Gelenk wieder einen Gelenkspalt, und ein schmerzfreies Abrollen ist wieder möglich. Eine Versteifung oder gar Entfernung des Großzehengrundgelenkes sollte nur dann in Frage kommen, wenn die Beschwerden durch gelenkerhaltende Maßnahmen nicht gelindert werden können und die Beweglichkeit des Gelenkes auf diesem Wege nicht mehr wieder herzustellen ist. Ein künstlicher Gelenkersatz schließlich kann in Betracht gezogen werden, wenn bereits an anderen Gelenken der Beine erhebliche Funktionseinschränkungen bestehen und gelenkerhaltende Maßnahmen nicht eingesetzt werden können. Insgesamt ist es wichtig, den Hallux rigidus möglichst früh zu erkennen und zu behandeln, da sonst die Chancen für einen Erhalt des Gelenkes verloren gehen. |
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